Buchen Gemeinde Allensbach

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Anleitungen, Prospektbestellungen & Co.

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Liebe Gastgeber und Gastgeberinnen,

mit dem Wegfall des Bundesmeldegesetztes zum 01.01.2025 sind die Betreiber vieler Beherbergungsbetriebe recht verunsichert. Daher möchten wir Ihnen eine kurze Handreichung zu den wichtigsten Fragen zukommen lassen.

Das Wichtigste vorab – ja, die Meldung aller Gäste ist weiterhin verpflichtend.

Die Pflicht zur Meldung aller Gäste bleibt aufgrund der Allensbacher Ortssatzung „Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe“, § 9 weiterhin für alle Gastgeber bestehen.

Bitte lesen Sie sich das Anschreiben Änderungen Bundesmeldegesetz aufmerksam durch. 

Der Aushang für Gäste, welchen Sie in Ihrer Unterkunft für Ihre Gäste auslegen und/oder aufhängen können, dient dazu Ihre Gäste bei Fragen aufzuklären.

Hier sehen Sie alle Änderungen kurz und knapp auf einen Blick: 
Änderungen Bundesmeldegesetz - auf einen Blick

Wenn Sie dennoch Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden.

Die allgemeinen Buchungsbedingungen, die für die Allensbacher Gäste gelten finden Sie hier: Allgemeine Buchungsbedingungen

Nutzen Sie die Bewertungen Ihrer Gäste als Anstoß für die Qualitätssicherung. Nutzen Sie zur Abfrage der Bewertungen Ihrer Gäste gerne unser Bewertungs-Formular.

Ihre Gäste haben Interesse an einer unserer im Flyer "Allensbach Entdecken" aufgeführten Sonder- oder Gruppenführungen?
Gerne organisieren wir diese Veranstaltung. Sie oder Ihre Gäste können gerne eine Anfrage an tourismus@allensbach.de oder unter 07533 801 35 stellen.