BODENSEECARD WEST
Freie Fahrt mit Bus & Bahn
Freie Fahrt mit Bus & Bahn
Den öffentlichen Nahverkehr optimal nutzen: Mit der BODENSEECARD WEST als kostenlosen Fahrschein kommen Urlauber*innen entspannter zum Ziel. Da kann das Auto während der Ferien einfach stehen bleiben.
Das Rad fährt gratis mit! Fahrgäste können Ihre Fahrräder im Seehas (Konstanz-Engen) kostenlos mitnehmen (werktags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags – je im Rahmen des vorhandenen Platzes).
Die BODENSEECARD WEST erhalten alle Übernachtungsgäste in den 14 teilnehmenden Orten beim Check-In. Sie dient als Freifahrtschein im Landkreis Konstanz (bis Stein am Rhein und Überlingen). Außerdem bietet sie 20 Prozent Ermäßigung bei der Untersee-Schifffahrt, reduzierte Eintritte in Museen und günstige Leihgebühren für Fahrräder oder Boote.
BODENSEECARD WEST - Ihre digitale Gästekarte! Mit der BODENSEECARD WEST auf Ihrem Smartphone und dem darauf abgestimmten digitalen Reiseführer können Sie die Bodenseeregion und Ihren exklusiven Vorteil noch einfacher entdecken - ganz einfach den QR-Code von Ihrer persönlichen BODENSEECARD WEST scannen und los geht's!
BCW-Ausflugtipps-2026 zum Downloaden
Zonenplan des Verkehrsverbund
Hegau-Bodensee
FAQ-
Häufig gestellte Fragen
Alle Übernachtungsgäste in den Gemeinden Allensbach, Bodman-Ludwigshafen,
Gaienhofen, Gailingen, Moos, Öhningen, Reichenau, Rielasingen-Worblingen,
Sipplingen und Steißlingen sowie in den Städten Konstanz, Radolfzell, Singen
und Stockach. Mit der Bezahlung der Kurtaxe* und der Anmeldung durch den/
die Gastgeber:in bei der Gemeinde/Stadt erhalten Sie auch Ihre Gästekarte, die
BODENSEECARD WEST!
Alle Übernachtungsgäste in den Gemeinden Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Gaienhofen, Gailingen, Moos, Öhningen, Reichenau, Rielasingen-Worblingen, Sipplingen und Steißlingen sowie in den Städten Konstanz, Radolfzell, Singen und Stockach. Mit der Bezahlung der Kurtaxe/Tourismus - und Klimaschutzabgabe (TuK) und der Anmeldung durch den/die Gastgeber:in bei der Gemeinde/Stadt erhalten Sie auch Ihre Gästekarte, die BODENSEECARD WEST!
Die BCW ist ein Serviceangebot der Gastgeber:innen, um Ihren Aufenthalt am Westlichen Bodensee noch bequemer und attraktiver zu gestalten. Die teilnehmenden Gemeinden finanzieren dies über die Kurtaxe bzw. die Tourismus - und Klimaschutzabgabe.
Dauercamper:innen und Zweitwohnungsbesitzer:innen. Von der Kurtaxe befreit sind zudem mit Gruppen reisende Kinder bis einschl. 14 Jahre und Geschäftsreisende. Von der Kurtaxe befreite Gäste erhalten keine BCW. Befreiungen von der TuK oder der Übernachtungssteuer entnehmen Sie bitte den jeweiligen kommunalen Satzungen
Sie gilt während Ihrem Aufenthalt am Westlichen Bodensee sowie zur Anreise innerhalb des Verbundgebiets.
Die Karte ist nicht übertragbar. Sie erhalten Ihre persönliche BODENSEECARD WEST.
- Die BODENSEECARD WEST gilt als Fahrkarte im Nahverkehr (Stadt- und Regionalbusse sowie RB/RE/IRE/SBB/S-Bahnen und in IC-Zügen) innerhalb der VHBZonen 1-5 + 33 in der 2. Klasse. Zusätzlich kann die Linie 200 bis Haltestelle Untertor (Schweiz) verbundübergreifend und die Biberbahn zwischen Radolfzell und Mengen genutzt werden. Die BCW gilt nicht auf der Autofähre Konstanz – Meersburg sowie für Busfahrten per Fähre.
- Die BODENSEECARD WEST gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der BODENSEECARD WEST namentlich genannt ist. Auch als Gruppenfahrschein ist die Fahrkarte nur in Anwesenheit dieser Person gültig.
- Verlassen Sie die VHB-Zonen, lösen Sie eine reguläre Fahrkarte ab dem letzten Ort im VHB-Gebiet.
- Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 60,- Euro zu entrichten. Des Weiteren gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VHB.
- Die BCW erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Gastgeber:in. Je nach Gastgeber:in werden die Meldedaten entweder digital, elektronisch oder im Durchdruckverfahren erfasst. Die BCW selbst erhalten Sie entweder in digitaler oder analoger Form. Durch nachträgliche eigenmächtige Änderungen wird die BCW als Fahrkarte
ungültig. - Bitte beachten Sie, dass die analoge BCW nur vollständig ausgefüllt gültig ist (inkl.
Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht
definitiv bestimmen, tragen Sie den frühesten Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem/Ihrer Gastgeber:in aus.
- Zur Mitnahme von Tieren ist ein Fahrschein zu lösen. Kleine Tiere in geschlossenen Behältnissen fahren kostenlos. Beachten Sie diebezgl. auch die Beförderungsbestimmungen des VHB. In den Regionalbahnen innerhalb des Verbundgebiets des VHB ist die Mitnahme von Fahrrädern Mo – Fr ab 9 Uhr
und am Wochenende ganztägig kostenlos (im Rahmen des vorhandenen Platzes). - Bitte beachten Sie, dass die Mitnahmemöglichkeit vonFahrrädern in Bus und Bahn
begrenzt ist. Insbesondere in Bussen ist die Mitnahme z.T. nicht oder nur sehr ein-
geschränkt möglich. Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nicht. Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Personals
Die Ausstellung eines Gruppenmeldescheins ist nicht mehr erlaubt. Jeder Gast erhält eine personalisierte BCW.