Buchen Gemeinde Allensbach
BODENSEECARD WEST
BODENSEECARD WEST

BODENSEECARD WEST

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Freie Fahrt mit Bus & Bahn
Den öffentlichen Nahverkehr optimal nutzen: Mit der BODENSEECARD WEST als kostenlosen Fahrschein kommen Urlauber*innen entspannter zum Ziel. Da kann das Auto während der Ferien einfach stehen bleiben.

Das Rad fährt gratis mit! Fahrgäste können Ihre Fahrräder im Seehas (Konstanz-Engen) kostenlos mitnehmen (werktags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags – je im Rahmen des vorhandenen Platzes).  

Die BODENSEECARD WEST erhalten alle Übernachtungsgäste in den 14 teilnehmenden Orten beim Check-In. Sie dient als Freifahrtschein im Landkreis Konstanz (bis Stein am Rhein und Überlingen). Außerdem bietet sie 20 Prozent Ermäßigung bei der Untersee-Schifffahrt, reduzierte Eintritte in Museen und günstige Leihgebühren für Fahrräder oder Boote.

BODENSEECARD WEST - Ihre digitale Gästekarte!  Mit der BODENSEECARD WEST auf Ihrem Smartphone und dem darauf abgestimmten digitalen Reiseführer können Sie die Bodenseeregion und Ihren exklusiven Vorteil noch einfacher entdecken - ganz einfach den QR-Code von Ihrer persönlichen BODENSEECARD WEST scannen und los geht's!

BCW-Ausflugtipps-2024 zum Downloaden

Mehr als 60 Vorteile
Zonenplan des Verkehrsverbund&nbsp;<br>Hegau-Bodensee

Zonenplan des Verkehrsverbund 
Hegau-Bodensee

FAQ-<br>Häufig gestellte Fragen

FAQ-
Häufig gestellte Fragen

 

Welche Leistungen enthält die BODENSEECARD WEST?

Neben der kostenlosen ÖPNV-Nutzung beinhaltet die Karte sowohl freie als auch ermäßigte Eintritte in Strandbädern und Museen, Leihgebühren für Fahrräder oder Boote und vieles mehr. Die Broschüre "Ausflugstipps Westlicher Bodensee" stellt diese freien und ermäßigten Leistungen übersichtlich dar.

Wer erhält die BODENSEECARD WEST?

Alle Übernachtungsgäste in den Gemeinden Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Gaienhofen, Gailingen, Moos, Öhningen, Reichenau, Rielasingen-Worblingen, Sipplingen und Steißlingen
sowie in den Städten Konstanz, Radolfzell, Singen und Stockach. Mit der Bezahlung der Kurtaxe/Tourismus - und Klimaschutzabgabe (TuK) und der Anmeldung durch den/die Gastgeber:in bei der Gemeinde/Stadt erhalten Sie auch Ihre Gästekarte, die BODENSEECARD WEST!

Wie funktioniert das?

Die BODENSEECARD WEST ist ein Serviceangebot der Gastgeber:innen, um Ihren Aufenthalt am Westlichen Bodensee noch bequemer und attraktiver zu gestalten. Die teilnehmenden Gemeinden finanzieren dies über die Kurtaxe/TuK.

Wer bekommt keine BODENSEECARD WEST?

Dauercamper:innen und Zweitwohnungsbesitzer:innen. Von der Kurtaxe befreit sind zudem
mit Gruppen reisende Kinder bis einschl. 14 Jahre und Geschäftsreisende. Ausgenommen bei der TuK sind lediglich Kinder bis 18 Jahre. Von der Abgabe befreite Gäste erhalten keine BCW.

Wie lange ist die Karte gültig?

Die BODENSEECARD WEST gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber bis zum Abreisetag.

Ist die Karte übertragbar?

Die Karte ist nicht übertragbar. Sie erhalten Ihre persönliche BODENSEECARD WEST.

Welche Bedingungen gelten in Bus und Bahn?

  • Die BODENSEECARD WEST gilt als Fahrkarte im Nahverkehr (Stadt- und Regionalbusse
    sowie RB/RE/IRE/SBB/HZL/S-Bahnen und in IC-Zügen) innerhalb der VHB-Zonen
    1-5 + 33 in der 2. Klasse.
  • Zusätzlich kann die Linie 200 bis Haltestelle Untertor (Schweiz) verbundüberschreitend genutzt werden und die Biberbahn zwischen Radolfzell und Mengen genutzt werden.
  • Die BODENSEECARD WEST gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der BODENSEECARD WEST namentlich genannt ist. Auch als Gruppenfahrschein ist die Fahrkarte nur in Anwesenheit dieser Person gültig.
  • Verlassen Sie die VHB-Zonen, lösen Sie eine reguläre Fahrkarte ab dem letzten Ort im VHB-Gebiet.
  • Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 60,- Euro zu entrichten. Des Weiteren gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VHB.

Wie bekomme ich die Karte?

  • Die BODENSEECARD WEST (BCW) erhalten Sie bei Ihrer Ankunft von Ihrem/Ihrer Gastgeber:in. Je nach Gastgeber:in werden die Meldedaten entweder digital,
    elektronisch oder im Durchdruckverfahren ausgefüllt. Die BCW selbst erhalten Sie ent-
    weder in digitaler oder analoger Form. Durch Änderungen auf der BCW wird diese als Fahrkarte ungültig.
  • Bitte beachten Sie, dass die BCW nur vollständig  ausgefüllt gültig ist (inkl. Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den frühesten Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem/Ihrer Gastgeber:in aus.

Was ist mit Tieren und Fahrrädern?

  • Zur Mitnahme von Tieren ist ein Fahrschein zu lösen. Kleine Tiere in geschlossenen Behältnissen fahren kostenlos. Beachten Sie diesbezgl. auch die Beförderungsbestimmungen des VHB.  Im Seehas ist die Mitnahme von Fahrrädern Mo – Fr ab 9 Uhr und am Wochenende ganztägig kostenlos (im Rahmen des vorhandenen Platzes).
  • Bitte beachten Sie, dass die Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern im ÖPNV begrenzt
    ist. Insbesondere in Bussen ist die Mitnahme z.T. nicht oder nur sehr eingeschränkt mög-
    lich. Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nicht. Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Per-
    sonals.

Welche Bedingungen gelten für Gruppen?

  • Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, die BODENSEECARD WEST als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer BODENSEECARD WEST und Ihres amtlichen Lichtbildausweises Gruppenteilfahrscheine zur Nutzung durch einzelne Gruppenmitglieder bei Ihrem/hrer Gastgeber:in oder Ihrer Tourist-Info.
  • Für Gruppenfahrten ab 10 Personen ist eine Voranmeldung bis spätestens 3 Tage bzw. bei Zugfahrten bis 10 Werktage vor Fahrantritt bei den befördernden Verkehrsunternehmen erforderlich. Ihre Tourist-Information verfügt über die Kontaktinformationen der Verkehrsunternehmen.

Des Weiteren gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VHB.