Buchen Gemeinde Allensbach

Gastgeber*in werden

Liebe Gastgeber*innen, 
wir freuen uns sehr, dass Sie sich entschlossen haben, ein Teil unseres Unterkunftsangebotes für Feriengäste in Allensbach zu werden. Indem Sie Ihre Unterkunft und Ihre Zeit zur Verfügung stellen, sind Sie mit ausschlaggebend dafür, ob sich unsere Gäste in Allensbach wohlfühlen.

Mit Ihrer Unterstützung möchten wir unseren Gästen die schönste Zeit im Jahr ermöglichen. Da wir wissen, dass sich Ihnen gerade am Anfang viele Fragen stellen, möchten wir Ihnen mit unseren Tipps helfen und Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen geben. 
Wir freuen uns, Ihnen den Einstieg erleichtern zu können.

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Schritt 1:

Der erste Schritt zur Ferienunterkunft gestaltet sich sehr formell - lassen Sie sich davon aber nicht abschrecken, gerne unterstützen wir Sie dabei. 

Als erster Schritt muss beim Ortsbaumt der Gemeinde Allensbach ein Bauantrag gestellt und eingereicht werden, auch wenn nichts gebaut wird. Es bedarf außerdem zwingend einer Genehmigung des Landratsamtes Konstanz. Unsere Kollegin im Ortsbauamt hilft Ihnen gerne weiter: 

Elke Weis 
Tel. 07533 801 52
Elke.Weis@allensbach.de

Schritt 2:

Ihr Ansprechpartner für alles Weitere sind wir, das Kultur- und Tourismusbüro Allensbach. Zuerst werden wir Daten zu Ihnen und Ihrer Unterkunft abfragen. Um die Übermittlung dieser Daten möglichst einfach und schnell zu gestalten, erhalten Sie von uns ein Anmeldeformular, welches Sie in Ruhe ausfüllen können.

Schritt 3:

Das Kultur- und Tourismusbüro Allensbach bietet Ihnen ein Vermittlungspaket, welches Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihre Unterkunft auf verschiedenen Portalen zu präsentieren:  www.allensbach.de, auf der regionalen Website www.bodenseewest.eu und Europas größter Outdoor-Plattform www.outdooractive.com. Im Vermittlungspaket inbegriffen ist außerdem eine Printanzeige* im Allensbacher Gästejournal sowie im Gästejournal der Region Bodenseewest. 

*Die Printanzeige für die Gästejournale ist nur einmal pro Jahr möglich (Abfrage jährlich im Juli/August)

Schritt 4:

Nachdem alle Ihre Daten geprüft und eingepflegt wurden, bekommen Sie Ihren Zugang zu unserem AVS-Meldescheinsystem. Meldescheine sind ein zentraler Bestandteil der Beherbergung, denn nach dem Bundesmeldegesetz § 29, ist jeder Gastgeber dazu verpflichtet, seine Gäste anzumelden. Die Nichtbeachtung dieses Gesetztes hat ein hohes Bußgeld zur Folge. Mit unserem Zusatzmodul Pre-Check In bieten wir Ihnen hierfür eine angenehme Lösung mit wenig Aufwand. Mehr Informationen zu dem AVS-Meldescheinsystem erhalten Sie gerne bei uns im Kultur- und Tourismusbüro.

Schritt 5:

Sie sind nun als Gastgeber registriert. Ihr Objekt ist zur Beherbergung gelistet und wird vermarktet. Nun ist es an der Zeit sich auf Ihre zukünftigen Gäste vorzubereiten. Gerne stehen wir Ihnen bei der Ausstattung und Einrichtung Ihrer Unterkunft zur Seite. Sie suchen nach Inspiration? Melden Sie sich gerne bei uns im Kultur- und Tourismusbüro. 

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Einstieg als Gastgeber*in in Allensbach. 
Kontaktieren Sie uns bei Fragen jederzeit gerne:

Jacqueline Ryboth

Jacqueline.Ryboth@allensbach.de
07533 801 35