Buchen Gemeinde Allensbach

Kurtaxe

kommt dem zugute der sie zahlt

Container

Viele Investitionen werden jährlich vorgenommen, damit sich Gäste in Allensbach wohlfühlen. Unseren Gästen und Einwohnern steht eine großzügige Tourist-Information im Bahnhof zur Verfügung. Unsere Gäste dürfen Bus und Bahn im Landkreis gratis benutzen. Ein attraktives Veranstaltungsangebot gestaltet Ihren Urlaub darüber hinaus abwechslungsreich.

Auch in Allensbach wird dafür Kurtaxe erhoben. Diese ist vom Gast beim Vermieter zu entrichten und beträgt:

Kurtaxe ab 01.01.2024

vom 1. April bis einschließlich 31. Oktober:
€ 2,80 im Ortskern Allensbach
€ 2,60 in den Ortsteilen Hegne, Kaltbrunn, Freudental und Langenrain

vom 1. November bis einschließlich 31. März:
€ 1,50 einheitlich im Ortskern und in den Ortsteilen

Für die Berechnung der Kurtaxe ist der Ankunftstag maßgebend. Sie wird nach der Zahl der Übernachtungen berechnet. 

Befreit sind Schwerbehinderte ab einem Grad von 80% oder den Merkzeichen G aG BI oder GI, sowie Geschäftsreisende und Tagungsteilnehmer für die ersten 5 Nächte (diese Personengruppen erhalten auch keine BODENSEECARD WEST-Gästekarte), sowie Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. 

Bitte haben Sie Verständnis: Nach dem Baden-Württembergischen Meldegesetz muss die Anmeldung mittels vorgeschriebenem Meldeschein innerhalb 24 Stunden nach der Ankunft beim Vermieter erfolgen.