Infos für Gastgeber
Belegungskalender, T-Manager, Meldewesen, Klassifizierungen & mehr
Belegungskalender im T-Manager pflegen
Sie haben über folgenden Link die Möglichkeit den Belegungskalender Ihrer Unterkunft auf www.allensbach.de direkt selber zu pflegen.
https://tmanager.tomas-travel.com/TManager/TManager.jsp#Login
Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben oder die Login-Daten vergessen haben, melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kurzanleitung T-Manager als PDF einfügen
Meldewesen, Fremdenverkehrsabgabe, Kurtaxe und E-Meldeschein
Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, ist verpflichtet diese bei der Gemeinde anzumelden. Hierfür ist das vom Kultur- und Tourismusbüro Allensbach bereitgestellte elektronische Meldewesen zu verwenden.
Gerne helfen wir Ihnen die elektronische Meldung einzurichten oder blättern Sie in der Kurzanleitung zur Nutzung des elektronischen Meldescheins
Viele Investitionen werden jährlich vorgenommen, damit sich Gäste in Allensbach wohlfühlen. Unseren Gästen und Einwohnern steht eine großzügige Tourist-Information im Bahnhof zur Verfügung. Seit 2009 haben unsere Gäste den zusätzlichen Nutzen mit der BODENSEECARD WEST, Bus und Bahn im Landkreis gratis zu benutzen. Ein attraktives Veranstaltungsangebot gestaltet ihren Urlaub darüberhinaus abwechslungsreich. Zur Deckung dieses Aufwands erhebt die Gemeinde Allensbach eine Kurtaxe, die der Vermieter vom Gast einziehen muss.
Login zum Elektronischen Meldeschein: https://meldeschein.avs.de/allensbach/
Die Fremdenverkehrsabgabe beträgt ganzjährig 0,26 € pro Person und Übernachtung. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten15. Lebensjahr und Personen die sich ausschließlich zur Ausübung des Berufes oder Ausbildung in Allensbach aufhalten.
Satzung der Fremdenverkehrsabgabe
Änderung der Fremdenverkehrsabgabe 2002
Änderung der Fremdenverkehrsabgabe 2003
Änderung der Fremdenverkehrsabgabe 2013
Wichtige Hinweise zum Meldeschein und zur BODENSEECARD WEST
- Für Gäste, die laut der geltenden Kurtaxesatzung von der Entrichtung der Kurtaxe befreit sind, entfällt der Anspruch auf die BODENSEECARD WEST. Die Gästekarte darf nicht ausgegeben werden.
- Bei Geschäftsreisenden muss auf dem Meldeschein noch zusätzlich die Auftragsfirma notiert werden.
- Nach Änderung des Meldegesetzes, muss künftig bei ausländischen Gästen auf dem Meldeschein noch zusätzlich deren Ausweis-Nummer festgehalten werden.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Tel +49 (0) 7533 - 80135
Klassifizierung
Das Kultur- und Tourismusbüro Allensbach klassifiziert Ferienwohnungen und Ferienzimmer nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes e.V.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns im Kultur- und Tourismusbüro Allensbach.