Kirchenaustritte

 

Zuständig für Sie:

Grundbuch- und Standesamt

Mitarbeiter(in)

Christine Vengels

Telefon

07533 / 801-25

Fax

07533 / 801-12

E-Mail:

g25@allensbach.de

Gebäude

Rathausplatz 1

 

Zuständig für Sie:

Grundbuch- und Standesamt

Mitarbeiter(in)

Manuela Stengele / Catrin Bohle

Telefon

07533 / 801-26

Fax

07533 / 801-12

E-Mail:

g26@allensbach.de

Gebäude

Rathausplatz 1

 

Für einen Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche müssen Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis bei der Gemeindeverwaltung vorbeikommen. Ein Austritt durch eine beauftragte Person ist nicht möglich.

 

Der Kirchenaustritt wird sofort wirksam. Die Kirchensteuerpflicht besteht jedoch noch bis zum Ablauf des Austrittsmonats weiter.

 

Den Kirchenaustritt können Sie bei uns erklären, wenn Sie in Allensbach mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Die Gebühr beträgt 20,00 €. 

 

Nicht unbedingt erforderlich, aber als Erleichterung für die weitere Bearbeitung durch die Kirchengemeinde ist es, wenn Sie Ihr Taufdatum und den Taufort wissen und angeben können.

 

Die Gemeinde Allensbach benachrichtigt nach Ihrem Kirchenaustritt die für Sie bisher zuständige Kirchengemeinde.

 
Letzte Änderung: 23.5.2013
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