Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde Allensbach und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er entscheidet über alle Angelegenheiten unserer Kommune. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die vom Bürgermeister geleitete Verwaltung handelt.
Alle fünf Jahre wird der Gemeinderat gewählt. Insgesamt sind nach der Hauptsatzung der Gemeinde 18 Sitze zu vergeben. Wegen sog. Ausgleichs- und Überhangmandate gehören dem Gemeinderat in der aktuellen Wahlperiode 23 Mitglieder an.
Wahlberechtigt bei kommunalen Wahlen sind, neben den Allensbacher Bürgerinnen und Bürgern, auch Bürger der EU-Staaten, die ihren Wohnsitz in unserer Gemeinde haben. Die nächsten regelmäßigen Wahlen sind 2014.
Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Gemeinderats, Leiter der Gemeindeverwaltung und oberster Repräsentant der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
An den Sitzungen des Gemeinderates nehmen auch die Ortsvorsteher der 3 Ortschaften Hegne, Kaltbrunn und Langenrain-Freudental teil.