Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie online stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät verfügen. Weitere Informationen erhalten Sie hier...
Zum Portal des Bundesamtes für Justiz gelangen Sie hier..
Selbstverständlich ist auch weiterhin eine persönliche Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister möglich.
Zum Kontakt mit der Verwaltung klicken Sie bitte hier...